Verhinderungspflege - Auszeit der pflegenden Person

Wenn pflegende Angehörige für einige Stunden in der Woche gelegentlich eine "Pause, Auszeit, Zeit für sich selber" nehmen möchten

und sie dafür eine "Ersatz-Pflegeperson" suchen und jemanden dafür finden, stehen ihnen, bzw. genau genommen der versicherten Person, im Rahmen der Pflegeversicherung zur Bezahlung dieser Pflegekraft 1.470,- Euro für die so genannte Verhinderungspflege zu. Es erfolgt eine Aufrechnung mit den evtl. noch nicht in Anspruch genommenen Sachleistungen bzw. dem Pflegegeld (Barbetrag).