Ambulante palliative Pflege - Selbstbestimmung

Die ambulante Palliativversorgung soll Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten,

fördern und verbessern. Damit soll eine menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglicht werden.
Anspruch auf Leistungen haben Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden, die das Leben des Patienten auf Monate begrenzt, und die zudem eine aufwändige, ambulant oder in stationären Einrichtungen zu erbringende, medizinische Versorgung benötigen. Krisenintervention wird insbesondere bei Kindern auch bei einer länger prognostizierten Lebenserwartung geleistet. Die Versorgung muss von einem Arzt verordnet werden. Die Leistungen werden von Palliative Care Teams erbracht, die mit den Krankenkassen entsprechende Verträge geschlossen haben, eine 24-stündige Verfügbarkeit sicherstellen und bestimmte fachliche Qualifikationen vorweisen.